An der Tiroler-Regelung hat sich nichts geändert, dass Fahrverbot für laute Motorräder (Standgeräusch über 95 db(A)) besteht weiterhin auf bestimmten Strecken. Ist ja schon mal „positiv“, dass keine weiteren Fahrverbote dazugekommen sind.
Hier gelten die Fahrverbote
– B 198 Lechtalstraße von Steeg (Landesgrenze Vorarlberg) bis Weißenbach am Lech
– B 199 Tannheimerstraße von Weißenbach am Lech bis Schattwald (Staatsgrenze Deutschland)
– L 21 Berwang-Namloser Straße von Bichlbach bis Stanzach
– L 72 Hahntennjochstraße 2. Teil von Pfafflar bis Imst (Passhöhe)
– L 246 Hahntennjochstraße 1. Teil von Imst (Passhöhe) bis Imst Kreuzung Vogelhändlerweg
– L 266 Bschlaber Straße von Elmen bis Pfafflar
Auf der Website der Tiroler Landesregierung findet ihr FAQs zu diesem Thema. Hier der Link: Fragen – Antworten (FAQ’s) zu Fahrverboten für besonders laute Motorräder auf bestimmten Straßenabschnitten in den Bezirken Reutte und Imst | Land Tirol