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EU-Kommission hat entschieden

EU-Kommission bestätigt die unionsrechtliche Rechtmäßigkeit der Fahrverbote

In der Stellungnahme zur Beschwerde der EU-Kommission heißt es, dass es generell nach Unionsrecht unzulässig ist Zulassung und Inbetriebnahme von Fahrzeugen zu untersagen, wenn, wie im vorliegenden Fall die Fahrzeuge die Vorschriften für die Typengenehmigung erfüllen, es aber auch zulässig ist Beschränkungen vorzusehen, wenn diese durch den ­Gesundheitsschutz gerechtfertigt seien. Die 2019 vom Land Tirol durchgeführte Studie habe die erhöhte Lärmbelastung für die Bevölkerung in den Tiroler Bezirken Imst und Reutte klar bestätigt. Ein weiterer Punkt in der Prüfung der EU-Kommission war, ob durch die Regelung Motorradkäufe stark eingeschränkt, aber auch das wurde verneint. Die Regelung stellt auch kein generelles Nutzungsverbot dar, da sie nur vom 10. Juni bis 31. Oktober in Kraft ist. Zudem gelte das Fahrverbot örtlich lediglich auf ausdrücklich genannten Straßen in den Bezirken Reutte und Imst. Zu guter Letzt seien von der Verordnung ausländische (Transit-)Fahrzeuge und inländische Fahrzeuge gleichermaßen, es findet also keine Diskriminierung statt.

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